AFG Solingen Lexikon

Pflegegrad

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Was bedeutet Pflegegrad?


Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der Selbstständigkeit eines Menschen, der im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Seit 2017 ersetzt das neue System die früheren Pflegestufen. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf umfassender und individueller zu erfassen, unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige oder psychische Einschränkung vorliegt.

Wie erfolgt die Einstufung?


Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungsverfahren mit sechs Bereichen, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Bewertet wird, wie stark die Selbstständigkeit im jeweiligen Bereich eingeschränkt ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die zur Einordnung in einen von fünf Pflegegraden führt, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege).

Welche Leistungen sind mit einem Pflegegrad verbunden?


Je nach Grad erhalten Betroffene verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese umfassen unter anderem:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Sachleistungen bei ambulanter Pflege durch Pflegedienste
  • Entlastungsbeiträge für haushaltsnahe Hilfen
  • Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen
  • Vollstationäre Pflegeleistungen

Die Höhe und Art der Unterstützung orientieren sich dabei an der Schwere der Einschränkung und der gewählten Versorgungsform.

Wer hat einen Anspruch?


Ein Anspruch besteht, wenn die Einschränkung der Selbstständigkeit dauerhaft, also für mindestens sechs Monate, besteht. Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt, die dann den Begutachtungsprozess in Gang setzt. Auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder schweren Erkrankungen können einen Grad erhalten. Für Pflegekräfte und Auszubildende in Pflegeberufen ist das Verständnis dieses Systems essenziell, um pflegebedürftige Menschen kompetent beraten und begleiten zu können.

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