AFG Solingen Lexikon

Quarantäne

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Das bedeutet Quarantäne


Quarantäne ist eine Maßnahme des Infektionsschutzes, die darauf abzielt, die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Personen, bei denen ein Infektionsverdacht besteht oder die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden für einen bestimmten Zeitraum räumlich getrennt oder zur Selbstisolation verpflichtet. So soll verhindert werden, dass Krankheitserreger weitergegeben werden.

Umsetzung in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Notaufnahmen ist eine klare Quarantäneorganisation essenziell. Pflegende achten auf die Einhaltung hygienischer Schutzmaßnahmen, etwa das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, das separate Lagern von Materialien oder die Koordination von Essensversorgung und Medikamentengabe. Schulungen für das Personal sowie Informationsmaterial für Betroffene spielen eine wichtige Rolle im Ablauf.

Rechtliche Grundlagen und Dauer


Die rechtliche Basis für Quarantäne bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Gesundheitsämter können Quarantäne anordnen, überwachen und beenden. Die Dauer variiert je nach Erreger, Inkubationszeit und individuellen Risikofaktoren. Bei Viruserkrankungen wie Influenza, COVID-19 oder Masern beträgt die Quarantäne typischerweise fünf bis zehn Tage.

Unterschied zur Isolation


Während sich Quarantäne auf Personen mit Infektionsverdacht oder Risikokontakt bezieht, gilt Isolation für Menschen mit bestätigter Erkrankung. Beide Konzepte verfolgen das gleiche Ziel, unterscheiden sich jedoch im Zeitpunkt der Anwendung.

Typische Herausforderungen


Quarantäne erfordert hohe organisatorische und soziale Kompetenz. Pflegefachpersonen begegnen diesen Herausforderungen durch Zuwendung, Kommunikation und Struktur im Tagesablauf.

Quarantäne im Alltag


Auch außerhalb von Einrichtungen können Quarantänen notwendig sein. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Umsetzung oft bei den Betroffenen selbst. Behörden stellen klare Vorgaben zur Verfügung, etwa zur Kontaktreduktion, Hygiene oder dem Meldewesen bei Symptomen.

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